Berechnen Sie den geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens nach der 1%-Methode.
Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Die einfachste Methode ist die 1%-Regelung: Monatlich wird 1% des Bruttolistenpreises als Privatnutzung angesetzt.
Für Elektrofahrzeuge mit einem BLP unter 70.000 Euro gilt nur 0,25%, für Plug-in-Hybride 0,5%. Das macht E-Firmenwagen steuerlich besonders attraktiv.