Berechnen Sie die lineare Abschreibung (AfA) für Ihre Wirtschaftsgüter. Mit Nutzungsdauer und jährlichem AfA-Betrag.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht es Unternehmern, die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgaben geltend zu machen. Dies mindert den steuerlichen Gewinn und damit die Steuerlast.
Bei der linearen AfA werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Ein PKW mit 6 Jahren Nutzungsdauer wird also mit jeweils 1/6 pro Jahr abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden. Computer und Software können seit 2021 ebenfalls sofort abgeschrieben werden.
Die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums geben die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für verschiedene Wirtschaftsgüter vor. Die wichtigsten: PKW 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Computer 1 Jahr, Büroausstattung 5 Jahre.