Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer als Selbständiger. Mit Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Als Selbständiger oder Freiberufler zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn. Im Gegensatz zu Angestellten wird die Steuer nicht automatisch vom Gehalt abgezogen, sondern über die jährliche Steuererklärung und vierteljährliche Vorauszahlungen beglichen.
Der Einkommensteuertarif ist progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Er beginnt bei 14% (Eingangssteuersatz) und steigt bis auf 45% (Reichensteuersatz ab 277.826 Euro). Hinzu kommen ggf. Solidaritätszuschlag (5,5% der ESt) und Kirchensteuer (8-9%).
Vergessen Sie nicht, alle Betriebsausgaben, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen. Dazu gehören: Beiträge zur Krankenversicherung, Altersvorsorge, Bürokosten, Arbeitsmittel und Reisekosten.