Berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer in Sekunden – mit aktuellem Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung auf die Einkommensteuer.
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten für Gewerbetreibende in Deutschland. Sie wird von den Gemeinden erhoben und ist eine wesentliche Einnahmequelle der Kommunen. Jeder Gewerbebetrieb – ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Das bedeutet: Liegt Ihr Gewerbeertrag unter diesem Betrag, fällt keine Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG haben keinen Freibetrag.
Auf den Gewerbeertrag (nach Abzug des Freibetrags) wird die einheitliche Steuermesszahl von 3,5% angewendet. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, der als Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer dient.
Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert. Dieser variiert stark: In ländlichen Gemeinden liegt er oft bei 300-350%, in Großstädten wie München bei 490% oder in Frankfurt am Main bei 460%. Der Mindest-Hebesatz beträgt 200%.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es einen wichtigen Vorteil: Die Gewerbesteuer wird mit dem Faktor 4,0 auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG). Bei einem Hebesatz unter ca. 400% wird die Gewerbesteuer dadurch praktisch vollständig durch die ESt-Ermäßigung kompensiert.
Nutzen Sie den Freibetrag optimal, achten Sie bei der Standortwahl auf den Hebesatz Ihrer Gemeinde, und arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen, um Hinzurechnungen und Kürzungen korrekt zu berücksichtigen. Eine professionelle Buchhaltungssoftware hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.