Berechnen Sie den Verpflegungsmehraufwand für Ihre Dienstreisen. Mit den aktuellen Pauschalen für 2026.
Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) ist eine steuerfreie Pauschale für Mehrkosten bei Auswärtstätigkeiten. Als Selbständiger können Sie diese als Betriebsausgabe geltend machen, als Arbeitgeber steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen.
Abwesenheit über 8 Stunden: 16 Euro. Abwesenheit 24 Stunden (mit Übernachtung): 32 Euro. An- und Abreisetag: pauschal 16 Euro. Bei mehrtägigen Reisen wird der Anreisetag immer mit 16 Euro angesetzt, unabhängig von der Uhrzeit.